Informationen zur Verkündungsplattform des Landes Rheinland-Pfalz
Auf der Verkündungsplattform können Sie das Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Rheinland-Pfalz, das Ministerialblatt der Landesregierung von Rheinland-Pfalz und den Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz kostenlos online abrufen. Die Verkündungsplattform ersetzt die bisher in Papierform erschienenen amtlichen Blätter. Mit der Umstellung auf die elektronische Ausgabe werden diese seit dem 1. Juli 2026 in ihrer amtlichen Fassung ausschließlich elektronisch veröffentlicht.
Sämtliche seit dem 1. Juli 2026 veröffentlichten Ausgaben können unmittelbar über die Verkündungsplattform abgerufen werden. Ausgaben, die vor dem 1. Juli 2026 erschienen sind, stehen zu Informationszwecken in gesonderten Archiven zur Verfügung.
Das aktuell geltende Landesrecht können Sie zudem im Bürgerservice Rheinland-Pfalz umfassend recherchieren.
Die Veröffentlichungen der Amtsblätter aus dem Bereich der Justiz sowie aus dem Bildungsbereich erfolgen weiterhin über das jeweilige Fachressort. Das Amtsblatt des Ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz ist als digitales Justizblatt Rheinland-Pfalz abrufbar. Die Veröffentlichungen aus dem Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Bildung finden Sie im digitalen Amtsblatt des Ministeriums für Bildung.
Informationen zum Gesetz- und Verordnungsblatt (GVBl.)
Veröffentlichung
Das digital ausgegebene Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Rheinland-Pfalz (GVBl.) hat amtlichen Charakter und die Inhalte sind rechtsverbindlich.
Erscheinungsweise:
Die Ausgabe des elektronisch geführten GVBl. erfolgt nach Bedarf und dem Prinzip der Einzelverkündung. Die Ausgaben des GVBl. werden fortlaufend nummeriert.
Newsletter
Abonnieren Sie hier unseren kostenlosen Newsletter und lassen sich regelmäßig über neue Veröffentlichungen im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Rheinland-Pfalz informieren.
Inhalte
Im Gesetz- und Verordnungsblatt werden verkündet:
- Gesetze (Artikel 113 der Landesverfassung)
- Rechtsverordnungen der Landesregierung und der Ministerien (§ 1 Verkündungsgesetz)
- Anordnungen der Landesregierung und weitere gesetzlich vorgeschriebene Veröffentlichungen (z. B. Geschäftsordnung Landtag Rheinland-Pfalz, Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz)
Sammlung / Archiv
Sämtliche seit dem 1. Juli 2026 veröffentlichten Ausgaben des GVBl. können unmittelbar über die Verkündungsplattform aufgerufen und mithilfe der Suchfunktion in der Dokumentensammlung der Ausgaben recherchiert werden.
Ausgaben, die vor dem 1. Juli 2026 erschienen sind, stehen in einem gesonderten Archiv zu Informationszwecken zur Verfügung. Da diese ursprünglich nicht elektronisch veröffentlicht wurden, sind sie nicht Bestandteil der Verkündungsplattform.
Rechtliche Grundlage
Die Rechtsgrundlage für die elektronische Ausgabe des Gesetz- und Verordnungsblatts (GVBl.) ergibt sich aus Artikel 113 der Verfassung für Rheinland-Pfalz sowie aus dem Landesverkündungsgesetz (LVkG) vom 11. Februar 2026 (GVBl. S. 53).
Kontakt
Bei sämtlichen Fragen und Anliegen im Zusammenhang mit dem Gesetz- und Verordnungsblatt wenden Sie sich bitte per E-Mail an verkuendungsstelle(at)stk.rlp.de.
Informationen zum Ministerialblatt
Veröffentlichung
Das digital ausgegebene Ministerialblatt der Landesregierung hat amtlichen Charakter.
Erscheinungsweise:
Die Ausgabe des elektronisch geführten Ministerialblattes erfolgt nach Bedarf und dem Prinzip der Einzelverkündung. Die Ausgaben werden fortlaufend nummeriert.
Inhalte
Im Ministerialblatt werden veröffentlicht:
Teil I:
Veröffentlichungen, die in das Amtliche Gültigkeitsverzeichnis rheinland-pfälzischer Verwaltungsvorschriften (Gültigkeitsverzeichnis) aufgenommen werden.
Teil II:
Veröffentlichungen, die nicht in das Amtliche Gültigkeitsverzeichnis rheinland-pfälzischer Verwaltungsvorschriften (Gültigkeitsverzeichnis) aufgenommen werden.
Rundschreiben und Bekanntmachungen der Landesregierung, der Ministerien, der Staatskanzlei sowie der Landesvertretung.
Sammlung / Archiv
Sämtliche seit dem 1. Juli 2026 veröffentlichten Ausgaben des Ministerialblattes können unmittelbar über die Verkündungsplattform aufgerufen und mithilfe der Suchfunktion in der Dokumentensammlung recherchiert werden.
Ausgaben, die vor dem 1. Juli 2026 erschienen sind, stehen in einem gesonderten Archiv zu Informationszwecken zur Verfügung. Da diese ursprünglich nicht elektronisch veröffentlicht wurden, sind sie nicht Bestandteil der Verkündungsplattform.
Kontakt
Bei sämtlichen Fragen und Anliegen im Zusammenhang mit dem Ministerialblatt wenden Sie sich bitte per E-Mail an verkuendungsstelle(at)stk.rlp.de.
Informationen zum Staatsanzeiger
Erscheinungsweise
Der Staatsanzeiger wird ausschließlich in digitaler Form veröffentlicht und erscheint regelmäßig montags.
Bei Bedarf können zusätzliche Ausgaben veröffentlicht werden. Dies dient insbesondere dazu, auch bei einer größeren Anzahl von Bekanntmachungen oder besonders umfangreichen Veröffentlichungen eine übersichtliche Darstellung und gute Auffindbarkeit der Inhalte sicherzustellen. Über die Herausgabe zusätzlicher Ausgaben wird jeweils im Einzelfall entschieden.
Bekanntmachungen der Gerichte
Die Veröffentlichung von gerichtlichen Bekanntmachungen erfolgen in Rheinland-Pfalz nach Maßgabe des § 19 Gerichtsorganisationsgesetzes (GerOrgG) teilweise im Staatsanzeiger.
Vereinsauflösungen
Hinweis für Vereinsauflösungen:
Die Auflösung eines Vereins ist im bei den Amtsgerichten geführten Vereinsregister anzumelden und in dem Bekanntmachungsblatt zu veröffentlichen, welches der Verein in der Satzung für Bekanntmachungen vorgesehen hat (§ 50 BGB). Fehlt eine solche Bestimmung in der Satzung, ist die Auflösung in dem Blatt zu veröffentlichen, welches für Bekanntmachungen des Amtsgerichts bestimmt ist. Dies ist in Rheinland-Pfalz der Staatsanzeiger.
Der für die Veröffentlichung vorgesehene Text ist per E-Mail an das Funktionspostfach staatsanzeiger(at)stk.rlp.de zu senden. Als Vorlage kann das nachfolgende Muster genutzt werden.
„Auflösung des [Name des Vereins] e.V.
Der Verein [Name des Vereins] e.V. ist durch Beschluss der Mitgliederversammlung aufgelöst. Seine Gläubiger werden aufgefordert, ihre Ansprüche bei den Liquidatoren: [vollständige Anschrift] anzumelden.
[Ort], den [Datum] Die Liquidatoren“
Der Bekanntmachungstext (Schriftart Arial; Schriftgröße 10) soll nach Möglichkeit als Word-Dokument beigefügt oder der E-Mail unmittelbar und klar abgrenzbar zu entnehmen sein.
Redaktionshinweise
Anzeigenpreis laut Bekanntmachung vom 29. Juni 2026 (StAnz. Nr. 23)
Bei Satzfehlern besteht in keinem Fall Anspruch auf Schadensersatz; es kann nur die Aufnahme einer Ersatzanzeige verlangt werden.
Redaktionsschluss: Montag, für die Ausgabe(n) am darauffolgenden Montag.
Maßgebend ist der Eingang im E-Mail-Postfach der Staatskanzlei (Staatsanzeiger@stk.rlp.de).
Sammlung / Archiv
Sämtliche seit dem 1. Juli 2026 veröffentlichten Ausgaben des Staatsanzeigers können unmittelbar über die Verkündungsplattform aufgerufen und mithilfe der Suchfunktion im Archiv der Verkündungsplattform recherchiert werden.
Ausgaben, die vor dem 1. Juli 2026 erschienen sind, stehen in einem gesonderten Archiv zu Informationszwecken zur Verfügung. Da diese ursprünglich nicht elektronisch veröffentlicht wurden, sind sie nicht Bestandteil der Verkündungsplattform.
Kontakt
Bei sämtlichen Fragen und Anliegen im Zusammenhang mit dem Staatsanzeiger wenden Sie sich bitte per E-Mail an staatsanzeiger(at)stk.rlp.de.
Hinweise zur Nutzung der Verkündungsplattform
Herausgeber
Verantwortlich für die Inhalte der Verkündungsplattform ist die Staatskanzlei Rheinland-Pfalz.
Qualifiziertes elektronisches Siegel
Jedes auf der Verkündungsplattform veröffentlichte Dokument wird mit einem qualifizierten elektronischen Siegel der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz versehen. Dies gewährleistet die Integrität und Authentizität der veröffentlichten Dokumente und ermöglicht den Nutzerinnen und Nutzern eine zuverlässige Prüfung der Herkunft und Unverfälschtheit.
Ein qualifiziertes elektronisches Siegel entspricht technisch einer qualifizierten elektronischen Signatur. Es unterscheidet sich lediglich dadurch, dass es für eine juristische Person – beispielsweise eine Behörde – und nicht für eine natürliche Person ausgestellt wird.
Das qualifizierte elektronische Siegel ist das digitale Äquivalent zu einem Behördensiegel. Es garantiert die Herkunft und Unverfälschtheit digitaler Dokumente einer juristischen Person und ist EU-weit rechtlich anerkannt. Jede nachträgliche Änderung eines Dokuments würde bei der Siegelprüfung unmittelbar erkannt werden und zur Ungültigkeit des Siegels führen. Damit wird bestätigt, dass der Inhalt des Dokuments unverändert ist und tatsächlich von der ausstellenden Behörde stammt.
Zur Überprüfung des qualifizierten elektronischen Siegels können Sie beispielsweise gängige PDF-Programme verwenden. Mit diesen Programmen lassen sich die Prüfinformationen des gültigen Siegels in die PDF-Datei einbetten und speichern, sodass die langfristige Überprüfbarkeit des Dokuments gewährleistet wird.
Technische Voraussetzungen
Die auf der Verkündungsplattform bereitgestellten Dokumente werden im Format PDF/A-2a veröffentlicht. Zum Öffnen dieser Dateien benötigen Sie ein Programm zum Lesen von PDF-Dokumenten (PDF-Reader). In den meisten Fällen ist ein entsprechendes Programm bereits auf Ihrem Endgerät installiert oder direkt in Ihrem Webbrowser integriert. Alternativ können PDF-Reader kostenfrei aus verschiedenen vertrauenswürdigen Quellen im Internet heruntergeladen werden. Für eine optimale Darstellung und Nutzung der Dokumente empfehlen wir, stets eine aktuelle Version Ihres Browsers bzw. PDF-Readers zu verwenden.
Alle PDF/A-Dokumente werden vor ihrer Veröffentlichung sorgfältig geprüft. Dennoch können in Einzelfällen Darstellungs- oder Druckprobleme auftreten. Diese sind häufig auf die verwendete Browser- oder PDF-Reader-Version sowie auf individuelle Druckereinstellungen zurückzuführen. Sollten Probleme auftreten, empfehlen wir, die Dokumente mit einem aktuellen PDF-Reader zu öffnen oder die verwendeten Einstellungen zu überprüfen.
Suchfunktion / Archiv
Über das Archiv der Verkündungsplattform können Sie alle seit dem 1. Juli 2026 veröffentlichten Dokumente gezielt recherchieren.
Während in den jeweiligen Übersichten das GVBl., das Ministerialblatt und der Staatsanzeiger chronologisch nach dem Veröffentlichungsdatum dargestellt werden, ermöglicht Ihnen die Archivsuche eine gezielte Recherche. Mithilfe der Filterfunktion können Sie die Suchergebnisse zusätzlich eingrenzen.