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Staatsmodernisierung

1. Der Ministerrat nimmt die Ministerratsvorlage des Ministeriums der Finanzen zur

Staatsmodernisierung zur Kenntnis und billigt den darin dargestellten

Handlungsrahmen.

2. Das Ministerium der Finanzen wird beauftragt, in Abstimmung mit der

Staatskanzlei und unter Einbindung der jeweils fachlich zuständigen Ressorts

a) einen Gesetzentwurf zur Abschaffung landesrechtlicher Berichts- und

Dokumentationspflichten zulasten der Wirtschaft zu erarbeiten,

b) landesrechtliche Berichts- und Dokumentationspflichten der Verwaltung auf

ihre Erforderlichkeit mit dem Ziel der Entlastung zu überprüfen; dabei gilt, dass

die Berichts- und Dokumentationspflichten grundsätzlich abgeschafft werden

und weiterhin zwingend erforderliche Pflichten entsprechend zu begründen

sind,

c) zu prüfen, inwiefern über die Regelungen des Bundes zur Wahrung der

Schriftform durch elektronische Dokumente wie einfache E-Mails

hinausgehende Regelungen in Rheinland-Pfalz umgesetzt werden können,

d) landesrechtliche Vorgaben zur Vorlage von Originalen bzw. beglaubigten

Kopien auf die Zulässigkeit des Ersatzes durch einfache Kopien bzw.

elektronische Dokumente zu prüfen.

3. Das Ministerium der Finanzen wird beauftragt, in Abstimmung mit der

Staatskanzlei und den jeweils zuständigen Ressorts die Modernisierung der

Förderverfahren des Landes voranzutreiben.

Sitzung des Ministerrates am 11.08.2026

4. Das Ministerium der Finanzen entwickelt zum 4. Quartal 2026 in Abstimmung mit

der Staatskanzlei und unter Einbeziehung der Ressorts ein Konzept für einen

ressortübergreifenden Prozess zur Aufgabenkritik für die Landesverwaltung. Das

Konzept wird insbesondere Zielsetzung, Gegenstand, methodisches Vorgehen,

Steuerungsstruktur und zeitlichen Ablauf des Prozesses darstellen und in einer

Ministerratsvorlage münden. Dabei sollen Strukturen errichtet werden, die

sicherstellen, dass auch im Zuge neuer Gesetzesvorhaben der Aspekt des

Bürokratieabbaus und der Blick auf den Erfüllungsaufwand für die Betroffenen im

stetigen Blick behalten werden.

Das Ministerium für Kommunen, Bauen, Wohnen und Kultur und das Ministerium

der Finanzen werden parallel einen Prozess zur modernen öffentlichen

Aufgabenwahrnehmung zwischen der Landes- und der kommunalen Ebene in

enger Abstimmung mit der Staatskanzlei erarbeiten und die Kommunalen

Spitzenverbände hierbei beteiligen. Ebenfalls eingebunden werden die davon

betroffenen Ressorts. Die Schnittstellen zwischen beiden Prozessen werden dabei

berücksichtigt.

5. Die Staatskanzlei verantwortet und koordiniert die Beteiligung von Rheinland-Pfalz

an der Bund-Länder-Steuerungsgruppe zur Umsetzung der Föderalen

Modernisierungsagenda sowie den diesbezüglichen länderübergreifenden

Austausch.

Das Ministerium der Finanzen koordiniert die ressortübergreifende

Staatsmodernisierung und verantwortet die Umsetzung der Föderalen

Modernisierungsagenda in Rheinland-Pfalz in Abstimmung mit der Staatskanzlei.

Die Koordination von länderübergreifenden Arbeitsgruppen bzw. die Beteiligung

an Bund-Länder-Arbeitsgruppen zur Umsetzung einzelner Maßnahmen der

Föderalen Modernisierungsagenda stimmen Staatskanzlei und Ministerium der

Finanzen anlassbezogen miteinander ab. Die fachliche Verantwortung der

Ressorts für die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche bleibt hiervon unberührt. Die

interministerielle Arbeitsgruppe zur Staatsmodernisierung in Rheinland-Pfalz stellt

die Einbindung der Ressorts im Umsetzungsprozess sicher.

6. Der Ministerrat nimmt die Informationen des Ministeriums der Finanzen zum KI-

Sprachassistenten F13 und KI-Plattformaufbau in der Landesverwaltung

Rheinland-Pfalz zur Kenntnis.

7. Das Ministerium der Finanzen bereitet zielgerichtet und fortlaufend

Entlastungskabinette vor, in denen ressortübergreifend Entlastungsmaßnahmen

beschlossen werden. In einem vorgelagerten Prozess, der durch das Ministerium

Sitzung des Ministerrates am 11.08.2026

der Finanzen koordiniert wird, bringen die Ressorts vor jedem Entlastungskabinett

ihre Vereinfachungsvorschläge ein (z. B. aus dem Prozess der Aufgabenkritik).

8. Das Themenfeld der Staatsmodernisierung betrifft alle Bereiche des

gesellschaftlichen Lebens. Daher werden im Zuge der Erarbeitung der

Umsetzungsmaßnahmen in den Ressorts Gesprächsformate unter anderem mit

Vertreterinnen und Vertretern der Wirtschaft, der Gewerkschaften, der Kommunen

sowie weiteren Empfängerinnen und Empfängern von Zuwendungen und

Fördermitteln etabliert, um Impulse für die umzusetzenden Maßnahmen

aufzunehmen und im Austausch über die Effektivität der umgesetzten

Maßnahmen zu sein.


Letzte Änderung
17.08.2026
Veröffentlicht am
17.08.2026
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